Käufer oder Verkäufer können so eine Immobilie besser einschätzen und haben eine seriöse Grundlage für Preisverhandlungen.
Auf Wunsch erhalten Sie ein ausführliches Gutachten eines öffentlich bestellten Gutachters, wie Sie es beispielsweise für eine Erbauseinandersetzung, oder Teilung der Gemeinschaft benötigen.