Ein schriftliches Wertgutachten empfiehlt sich z.B. dann, wenn der Wert einer Immobilie strittig ist und schriftlich z.B. für Behörden und Richter dargelegt werden soll.
Abgerechnet wird ein schriftliches Wertgutachten nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Bitte fragen Sie die Kosten im Detail an.
Für eine reine Wertermittlung ist dieses aufwändige und damit teure Gutachten nicht unbedingt erforderlich. Lesen Sie daher bitte auch über unsere kostenlosen Dienstleistungen als Immobilienmakler.
Bitte lesen Sie auch über unsere Honorarberatung für Verkäufer und für Käufer.